Notarkosten

Im Rahmen des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) in Kraft getreten.
Das Gesetz ist in weiten Teilen von besonderer Bedeutung für die Berechnung der Notar- und Gerichtsgebühren im Bereich notarieller Tätigkeiten (z.B. Grundstücks- bzw. Grundbuchangelegenheiten, Gesellschafts- bzw. Handelsregisterangelegenheiten).


Neben einer grundlegenden Reform der Struktur der Kosten ist mit dem neuen Gesetz auch eine Erhöhung der Kosten verbunden. In Bezug auf die Notarkosten ist der Zeitpunkt der Auftragerteilung an den Notar maßgeblich dafür, nach welchem Gesetz (bisherige Kostenordnung oder nun geltendes Gerichts- und Notarkostengesetz) die Beurkundungs- bzw. Beglaubigungsvorgänge abzurechnen sind.